Fernwärme Andeer


Fernwärme Andeer

Hier finden Sie Wissenswertes in Kürze. Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich.

 

DIENSTLEISTUNG

REDUNDANZ - NOTFALLSYSTEM - Der Wärmeverbund verfügt über mehrere sogenannt redundante - sich gegenseitig absichernde - Systeme. So ist die Wärmeerzeugung mit Holzschnitzel doppelt gesichert; einmal durch einen Oelheizung und ein weiteres Mal durch die Noteinspeisung via HotBoye. Ebenfalls sind z.B. die Umwälzpumpen welche das Heisswasser in das Fernwärmenetz pumpen redundant ausgeführt. Diese Sicherheit ist im Preis während der gesamten Vertragslaufzeit INBEGRIFFEN.

 

STEUERUNG & ÜBERWACHUNG - Das gesamte Fernwärmenetz inklusive der Heizzentrale wird über ein modernes Prozessleitsystem gesteuert. Der Zustand aller Anlagen und Apparate wie Pumpen, Ventile, Thermometer WIRD überwacht und nach Bedarf oder auf Wunsch können einzelne Parameter angepasst werden. Fällt die Steuerung aus, wird die Versorgung fortgesetzt, bis der Fehler behoben ist. Diese Dienstleistung ist im Preis während der gesamten Vertragslaufzeit INBEGRIFFEN.

 

WARTUNG & REPARATUREN - Alle Komponenten bis und mit der Übergabestation verbleiben im Eigentum des Wärmeverbunds. Damit ist der Wärmeverbund für die fachgerechte Wartung und allfällige Reparaturen sowie nötigenfalls einen Ersatz an allen Anlageteilen zuständig und verantwortlich. Diese Dienstleistung ist im Preis während der gesamten Vertragslaufzeit INBEGRIFFEN.

 

KOSTEN

ANSCHLUSSPAUSCHALEN - Die Anschlusspauschale ist leistungsabhängig und teilt sich in den eigentlichen (Haus-)Anschluss und die Übergabestation auf. Die Anschlusspauschale ist die eigentliche Investition in ihre neue Heizung. Ab 1.1.2023 gelten folgende Anschlusspauschalen:

 

         bis 12kW - CHF 21'000.-

         bis 20kW - CHF 26'000.-

         bis 35kW - CHF 34'000.-

 

Obige Anschlusspauschale beinhaltet die komplett montierte und in Betrieb genommene Wärmeerzeugung für ein Objekt mit der entsprechenden Leistung bis zum 31.12.2050.

 

GRUNDGEBÜHR - Die jährliche Grundgebühr ist ebenfalls von der vertraglich vereinbarten Leistung in Kilowatt [125.- CHF/kW a] abhängig. Sie deckt anteilmässig die Kosten für die Unterhaltsarbeiten am Heizwerk, dem Fernwärmenetz, der Übergabestation und der gesamten Steuerung der Anlage. Die Grundgebühr ist indexiert und folgt im Wesentlichen dem Konsumentenpreisindex.

 

WÄRMEPREIS - Unter dem Wärmepreis versteht man den Preis für die übertragene Wärmemenge in Kilowattstunden [0.10 -0.11 CHF kWh]. Das heisst; Als Kunde bezahlen Sie nur die Wärmemenge, die bei Ihnen ankommt.

 

OFFERTE

 

ANSCHLUSSPAUSCHALE - Die Recal SA erstellt auf Wunsch eine Offerte z.Hd. der Eigentümerin. Basierend auf dem individuellen Leistungsbedarf und der entsprechenden Situation werden die verbindlichen Kosten für den Anschluss (Leitung ins Haus und Übergabestation) in Form einer Anschlusspauschale offeriert, diese Pauschale teilt sich auf in den Teil des Hausanschlusses (Fernwärmeleitung bis ins Haus) und der Übergabestation inkl. der Leitung zwischen Ausanschluss und Übergabestation.

 

VORKEHRUNGEN AM BESTEHENDEN HEIZUNGSSYSTEM - Die zu treffenden Vorkehrungen am bestehenden Heizungssystem sind von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Damit die Bauherrin eine vollständige Kostenübersicht erhält, erstellen wir eine Richtofferte, welche üblicherweise folgende Leistungen enthält:

-          Demontage der bestehenden Heizung

-          Anpassungsarbeiten für den Anschluss an die bestehende Heizverteilung und Warmwasserversorgung

-          Rückbau der Oelleitung

-          Demontage des Kamins

-          Alle Isolationsarbeiten

-          Heiz- und Boilergruppe(n)

-          Boiler - falls nötig

-          Elektroarbeiten

-      Bewilligungsverfahren

 

VERTRAG

 

VERTRAG - Auf der Basis der Offerte schliesst die Recal SA mit jedem Wärmebezüger einen Wärmeliefervertrag. Darin sind die Eigentumsverhältnisse, die Schnittstellen, der Wärmepreis und die Grundgebühr geregelt. Der Wärmeliefervertrag läuft bis mindestens Ende Dezember 2050, unabhängig von Beginn des Vertrags. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Betrieb des Wärmeverbunds garantiert. Wenn keine der beiden Parteien den Vertrag kündigt, läuft der Vertrag automatisch zu den bestehenden Konditionen weiter. Im Wärmeliefervertrag wird im Wesentlichen festgehalten, wie hoch vereinbarte Heizungsleistung ist und welche Kosten für den Anschluss und den Wärmebezug inkl. Grundgebühren anfallen. Zusammen mit dem Wärmeliefervertrag werden ebenfalls folgende wichtige Punkte im Detail geregelt:

-          Regeln zur Abgabe von Fernwärme

-          Tarif mit Erklärung der Indexierung

-          Technische Anschlussvorschriften

-          Abgrenzung der Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten

 

DURCHLEITUNGSRECHT

 

DURCHLEITUNGSRECHT  - Angeschlossene Parzellen erteilen in Absprache automatisch das Durchleitungsrecht der Fernwärmeleitung für den eigenen Anschluss aber auch für ev. weiterführende Anschlüsse. Die ermöglich auch den Anschluss der Nachbarsparzellen.

 

 


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